Bundesrat verbietet Umpolungstherapien nicht

Während andere Staaten das Zepter in die Hand nehmen und die schädlichen und auch mit unter gefährlichen Conversion-Therapien, welche von so genannten „Schwulenheilern“ angeboten werden, verbieten, so begibt sich die Schweiz einmal mehr ins Hintertreffen. Der Bundesrat verurteilt die Praxis zwar, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf…

Man wisse „namentlich“ von keinen Organisationen, welche solche Therapieformen in der Schweiz anbieten, erklärte der Bundesrat auf eine Interpellation der BDP-Nationalrätin Rosmarie Quadranti. Es seien vermutlich vor allem „selbst ernannte Heiler“, welche diese anbieten würden. Ob solche Conversion-Therapien strafbar seien, müsse durch Gerichte beurteilt werden, schreibt er weiter. Des Weiteren verweist der Bundesrat auf die Berufspflichten der Psychotherapeuten, statt die Möglichkeit eines gesetzlichen Verbots solcher Therapieformen zu prüfen. Enttäuscht von dieser Antwort zeigte sich Rosmarie Quadranti. Wie es im Tages-Anzeiger heisst, begrüsse sie zwar, dass der Bundesrat diese „Umpolungstherapien“ verurteile, doch dass er untätig bleibe, enttäusche sie. Dass immer noch Menschen solch schädlichen Behandlungen unterzogen werden, könne sie nicht hinnehmen.

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